ZEITLOS

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ZEITLOS befolgen

                                         


ZEITLOS hat gleichzeitig auf dem globalen Vertrag und der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte untergezeichnet. Globale Konvention ist eine spontane Vereinbarung für die Realisierung der nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung von UN. Sie hat die privaten und öffentlichen Abteilungen ermutigt, die Gegenmaßnahmen gegen den Herausforderungen der Globalisierung zusammen zu finden und durchzuführen.


ZEITLOS hat sich im Juni 2010 an der Globalen Konvention teilgenommen. Als das teilnehmende Unternehmen hat ZEITLOS nicht nur bei den Definitionen für Menschenrechte, Arbeit, Umwelt und Anti-Korruption geholfen, hat ZEITLOS auch die Entwicklungen durch den Nachhaltigkeitsbericht klar und richtig veröffentlicht.


ZEITLOS ist auch der Initiator von  „Klimawandel-Organisation“ und „Seal the Deal“, solche Organisationen sind durch die Globale Konvention unterstützt.


Außerdem hat ZEITLOS folgende Bestimmungen und Richtlinien befolgt:

·                     Für die OECD-Richtlinie der multinationalen Unternehmen

·                     ILO-Schlagwörter der multinationalen Unternehmen


ICC geschäftliche Bestimmungen für die nachhaltige Entwicklung

                                         

Vor zwanzig Jahre hat die internationale Handelskammer(ICC) die geschäftlichen Bestimmungen für die nachhaltige Entwicklung errichtet. Ihr Ziel ist, geschäftliche Stellen und Unternehmen Maßnahmen zu ergreifen und die zunehmende Knappheit der Rohstoffe sowie die Verschlechterung der Umwelt zu verhindern.


Damals sind 16 Richtlinien für Umweltmanagement errichtet. Alle Unternehmen sind nach der untergezeichneten ICC-Bestimmung und den Richtlinien beschäftigt. Die Informationen über die 16 Richtlinien der ICC geschäftlichen Bestimmung